1. Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Manuel Waldenmeier.
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Manuel Waldenmeier oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Manuel Waldenmeier ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Manuel Waldenmeier den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Manuel Waldenmeier vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.2 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.
3. Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Manuel Waldenmeier zu äußern.
3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3 Für den Fall, dass Manuel Waldenmeier einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.4 Manuel Waldenmeier wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
3.5 Manuel Waldenmeier verpflichtet sich nicht zu dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben beim Fotografen.
4. Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist
Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.
4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Manuel Waldenmeier. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.
4.3 Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen.
Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation.
Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß
zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.
4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
4.5 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Manuel Waldenmeier zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen-Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
5. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
Die Stornierung aus anderen Gründen ist zu folgenden Konditionen möglich:
6. Absage durch Manuel Waldenmeier – Änderungen im Fotoshootingablauf
6.1 Kann Manuel Waldenmeier aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
6.2 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Manuel Waldenmeier zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Manuel Waldenmeier.
7. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
7.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Manuel Waldenmeier darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden.
7.2 Der Kunde hat Manuel Waldenmeier darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
7.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/ oder dem Manuel Waldenmeier gegenüber, stellt der Kunde damit Manuel Waldenmeier von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
7.4 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
7.5 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen fotografiert werden. Manuel Waldenmeier ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
7.6 Essen und Getränke während der Reportage werden vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Fotograf angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
8. Bearbeitung der angefertigten Bilder
8.1 Die Bilder werden grds. durch Manuel Waldenmeier grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.
8.2 Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Manuel Waldenmeier entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Instagram Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.
8.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Manuel Waldenmeier etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.
9. Nutzungsrechte und Urheberrecht
9.1 Manuel Waldenmeier steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
9.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.
9.3 Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Hinzufügen von Filtern, Ausschnittsänderung, Ergänzung von Text im Bild u.a.) wird ausdrücklich untersagt.
9.4 Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
9.5 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
9.6 Bei Manuel Waldenmeier verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
9.7 Auf Anfrage durch Manuel Waldenmeier ist der Kunde verpflichtet, Manuel Waldenmeier Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
9.8 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Manuel Waldenmeier in branchenüblicher Form als Urheber benennen.
Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Manuel Waldenmeier wie folgt als Urheber benennen: Bildwerk Fotografie – www.bildwerk-fotografie.de
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen.
Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.
9.9 Manuel Waldenmeier darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage Social Media, Magazine etc.) Der Kunde erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, wird der Fotograf die Bilder nicht publizieren.
10. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
10.1 Für Manuel Waldenmeier vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Manuel Waldenmeier bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.
10.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Manuel Waldenmeier setzt voraus, dass Manuel Waldenmeier sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Manuel Waldenmeier nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
10.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
11. Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren
11.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Manuel Waldenmeier genannten Honorare.
11.2 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.
Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:
• Anreisekosten i.H.v. 0,40 € / pro angefangenen Kilometer
• Übernachtungskosten
11.3 Soweit der Kunde Leistungen von Manuel Waldenmeier in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Manuel Waldenmeier gewährt.
12. Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
12.1 Manuel Waldenmeier ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Manuel Waldenmeier berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
12.2 Die Rechnungsstellung durch Manuel Waldenmeier erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.
12.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Manuel Waldenmeier sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
12.4 Das vereinbarte Resthonorar des Fotografen ist spätestens 7 Tage nach dem Auftragstermin per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten.
13. Haftung von Manuel Waldenmeier und Verjährung
13.1 Manuel Waldenmeier haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.2 Im Übrigen ist die Haftung von Manuel Waldenmeier auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
13.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite www.bildwerk-fotografie.de und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Manuel Waldenmeier. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
13.4 Manuel Waldenmeier haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.
13.5 Manuel Waldenmeier haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Manuel Waldenmeier erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
13.6 Wird Manuel Waldenmeier von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Manuel Waldenmeier von der Haftung frei und erstattet Manuel Waldenmeier sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Manuel Waldenmeier bleibt hiervon unberührt.
13.7 Für Schäden an Manuel Waldenmeier durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Manuel Waldenmeier auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Manuel Waldenmeier nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
13.8 Manuel Waldenmeier haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Manuel Waldenmeier liegen.
13.9 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Manuel Waldenmeier nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie des Produktes anbietet.
14. Schadensersatz und Vertragsstrafe
14.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Manuel Waldenmeier zu zahlen.
14.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Manuel Waldenmeier) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
15. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
15.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.